Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für https://magni-leder.de
Die MAGNI KOMPETENZ IN LEDER EINKAUFS-, VERKAUFS- UND VERWALTUNGS-GMBH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit für alle Menschen zu verbessern und die einschlägigen Standards für digitale Barrierefreiheit umzusetzen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) enthalten Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Richtlinien definieren drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.
Die MAGNI KOMPETENZ IN LEDER EINKAUFS-, VERKAUFS- UND VERWALTUNGS-GMBH arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit ihrer Website und ihrer Dienstleistungen zu verbessern. Wir sind der Überzeugung, dass es eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung ist, Menschen mit Behinderungen eine möglichst uneingeschränkte, barrierefreie und komfortable Nutzung unserer digitalen Angebote zu ermöglichen.
Wir bemühen uns, sämtliche Seiten und Inhalte auf https://magni-leder.de barrierefrei zugänglich zu machen. Einige Inhalte entsprechen möglicherweise noch nicht vollständig den höchsten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies kann unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die technisch geeignetste Lösung für bestimmte Inhalte noch nicht identifiziert oder umgesetzt werden konnte.
Diese Erklärung wird bei Bedarf regelmäßig überprüft und angepasst, um Verbesserungen oder Änderungen unserer Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit der Website der MAGNI KOMPETENZ IN LEDER EINKAUFS-, VERKAUFS- UND VERWALTUNGS-GMBH. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren oder Einschränkungen stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit:
E-Mail: info@magni-leder.de
Wir bemühen uns, Anfragen und Hinweise innerhalb von 3–5 Werktagen zu beantworten.
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 erstellt.